Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Gebäudereinigungsdienste zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend "wir" oder "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Sie berücksichtigen den aktuellen Rechtsstand, einschließlich der Tariflohnerhöhungen ab Januar 2026 gemäß dem Rahmentarifvertrag (RTV) des Gebäudereiniger-Handwerks und den Richtlinien des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV).
1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung erbringen.
Als Vertragsbestandteile gelten:
1. Die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der gesamten Flächenzusammenstellung,
2. Das genaue Tätigkeitsverzeichnis,
3. Diese AGB.
1. Wir verpflichten uns, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, termingerecht und in Übereinstimmung mit den BIV-Richtlinien für Vergabe und Abrechnung auszuführen. Bei Mängeln hat der Auftraggeber uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Bei Fehlschlag gelten die Regelungen des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).
2. Wir stellen qualifiziertes und zuverlässiges Personal zur Verfügung. Die Ausführung wird von uns überwacht.
3. Wir stellen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel, soweit nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich kaltes und warmes Wasser, Strom sowie verschließbare Räume für Personal, Material und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber sorgt für die Zugänglichkeit der Objekte und stellt Reinigungs- und Pflegevorschriften der Hersteller zur Verfügung.
4. Haftung: Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden) begrenzt. Schäden müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Entdeckung, schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) gemeldet werden; andernfalls entfällt die Haftung. Für Verluste von Maschinen oder Materialien im Objekt haftet der Auftraggeber.
5. Gefundene Gegenstände werden unverzüglich dem Auftraggeber oder einer von ihm benannten Stelle übergeben.
6. Wir sind ordnungsgemäß in der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet.
Leistungen außerhalb des Tätigkeitsverzeichnisses (z. B. Sonderreinigungen, Bauendreinigungen, Renovierungsarbeiten) werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht. Mehraufwand durch unvorhersehbare Umstände (z. B. extreme Verschmutzung) wird separat abgerechnet.
1. Die Leistungen gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Erbringung, begründete Mängelrügen in Textform erhebt.
2. Bei Dauerverträgen (z. B. Unterhaltsreinigung) gilt die Abnahme monatlich zum Monatsende, sofern keine Rüge erfolgt.
3. Reinigungsergebnisse hängen von Alter, Zustand und Vorbehandlung der Objekte ab; Reklamationen hierzu werden nicht anerkannt, wenn sie auf diesen Umständen beruhen.
1. Preise richten sich nach Fläche, Art und Häufigkeit gemäß Leistungsverzeichnis und BIV-Richtlinien.
2. Flächenermittlungen erfolgen nach BIV-Richtlinien und sind bindend, sofern nicht innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsbeginn schriftliche Beanstandungen erfolgen. Bei Beanstandung werden Flächen gemeinsam neu ermittelt; Änderungen gelten rückwirkend.
3. Änderungen der Reinigungsflächen oder -häufigkeit müssen uns mindestens 1 Woche im Voraus in Textform mitgeteilt werden. Dies gilt auch für behindernde Umstände.
4. Flächen- und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil.
5. Preisanpassung: Bei Erhöhung von Lohnkosten (z. B. durch Tariflohnerhöhungen ab Januar 2026 auf bis zu 18,40 €/Stunde in höheren Lohngruppen), Sozialversicherungsbeiträgen, Materialkosten oder gesetzlichen Abgaben sind wir berechtigt, die Preise um den prozentualen Anteil anzupassen. Die Anpassung wird 4 Wochen nach schriftlicher Ankündigung wirksam. Zuschläge gemäß RTV (z. B. 30 % für Nachtarbeit, 100 % für Sonn- und Feiertage, 200 % für besondere Feiertage) werden separat berechnet.
1. Der Vertrag tritt zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft und läuft bei Dauerverträgen auf unbestimmte Zeit.
2. Kündigungsfristen:
• Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB): 3 Monate zum Quartalsende, sofern nicht anders vereinbart.
• Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB): 1 Monat zum Monatsende.
3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt (z. B. Zahlungsverzug, wiederholte Mängel).
4. Bei vorzeitiger Kündigung ohne wichtigen Grund haftet der Auftraggeber für entgangenen Gewinn (pauschal 30 % der verbleibenden Auftragssumme; Nachweis eines geringeren Schadens möglich).
5. Wir können den Vertrag kündigen, wenn gesetzliche Änderungen (z. B. Tarifverträge) das Verhältnis wesentlich verändern; Frist: 4 Wochen.
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Arbeitskräfte des anderen abzuwerben.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
3. Sollte der Auftraggeber die Leistung verhindern (z. B. durch fehlende Zugänglichkeit), bleibt die Vergütungspflicht bestehen; Mehraufwand bei Folgeleistungen wird abgerechnet.
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt fällig. Monatspauschalen zum Monatsende.
2. Skonto nur bei gesonderter Vereinbarung.
3. Bei Verzug berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) plus Mahngebühren. Weitergehende Schadensersatzansprüche vorbehalten.
4. Bei Zahlungsrückstand können wir Leistungen einstellen.
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 29 ff. ZPO).
Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG. Geschäftsnotwendige Daten (z. B. Kontaktdaten, Rechnungsdaten) werden gespeichert und nur für Vertragszwecke genutzt. Der Auftraggeber hat Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung etc. Detaillierte Infos in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.